Research and Development

Strategien für Ihre Entwicklung

 

Wir begleiten Sie bei der Entwicklung von neuen Technologien und Ideen, neuen modischen Kreationen und bei Ihren Markenkonzepten, zusammen mit Ihren – oder bei Bedarf auch unseren kooperierenden – Patentanwälten.

 

Gerade auch bei der Frage der Forschungs- und Entwicklungskooperation mit Hochschulen oder Wissenschaftseinrichtungen (wie zum Beispiel den Max-Planck- oder den Fraunhofer Instituten) oder bei der Zusammenarbeit mit externen Entwicklern ist eine solide vertragliche Basis essentiell für Ihren Erfolg. Denn es gilt nicht nur, die Zusammenarbeit zu regeln, sondern insbesondere bestehende Technologien und Know-how zu schützen und die Grundlagen für eine optimale wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse zu schaffen.

 

Selten ist es klug, alles selbst machen zu wollen. Es macht oft viel mehr Sinn, bestehende Technologie und Fertigungen zu nutzen. In gleicher Weise kann man aber auch eigenes Wissen und Fertigkeiten gegen lukrative Gegenleistung Dritten zur Verfügung stellen. Dies geschieht in der Regel durch Lizenzvereinbarungen, welche in den unterschiedlichsten Formen und Ausgestaltungen auftreten können. Wichtig ist allen: ein solides Maß an Schutz meiner eigenen Werte und ein vertretbares Maß an Haftung sind die Eckpfeiler erfolgreichen Technologieaustausches.

 

Wir begleiten Sie vor allem bei:

 

  • der Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen über Patente, sonstiger Schutzrechte und Know-hows
  • der Vorbereitung des Informationsaustauschs durch geeignete Vereinbarungen, wie NDA, Geheimhaltungsvereinbarung, Letter of Intent
  • der Verhandlung und Vertragsgestaltung im Rahmen der Zusammenarbeit mit externen Entwicklern und Dienstleistern
  • der Beratung bei der Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen
  • der Erlangung und vor allem der Verteidigung von Schutzrechten (in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit ausgewählten Patentanwälten)
  • beim Outsourcing von Technologien und Fertigungsteilen an Lizenznehmer („verlängerte Werkbank“)
  • bei der Gründung von gemeinschaftlichen Unternehmen zur Entwicklung und Erprobung neuer Technologien und Geschäftsbereiche und dem Eingehen von Joint Ventures.